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Achtung vor dreister Betrugsmasche bei PayPal

Seit 2009 bin ich jetzt schon Kunde bei PayPal und habe seit meiner Anmeldung dort schon einige Tausend Euro gesendet und empfangen sowie unzählige Transaktionen abgewickelt. Bisher gab es keine Probleme, weder beim Kauf oder Verkauf von Waren und wenn, dann wurden sie schnell und unkompliziert vom Kundenservice gelöst. Zugegeben, ich bin ein sehr großer Fan von PayPal und empfehle auch stets meinen Freunden bei der Bezahlung im Internet auf PayPal zurückzugreifen. Vielleicht sollte ich diese uneingeschränkte Empfehlung nach dem letzten Vorfall noch einmal überdenken.

PayPal ist sicher. Ohne Zweifel, sowohl große als auch kleine Geldbeträge können schnell und unkompliziert von A nach B transferiert werden. Die Gebühren sind nicht ganz ohne aber immerhin sendet man unter Freunden mittlerweile kostenlos. Mit dem PayPal Käuferschutz ist man bei dem Kauf von Waren und Dienstleistungen doppelt abgesichert. Wird eine Dienstleistung nicht erbracht oder der Artikel nicht geliefert, erhält man in der Regel sein Geld zurück.

Außerdem schützt PayPal den Kontoinhaber vor Betrug bzw. fremden Kontozugriff. Und genau hier liegt die Crux des Käuferschutzes um die es in diesem Beitrag gehen soll. Als Verkäufer sollte man sich nach Erhalt des Geldes nämlich nicht sofort in Sicherheit wiegen.

Die Ausgangssituation

Kurz zusammengefasst: Ein ungenutzter 25 Euro iTunes Gutschein sollte den Besitzer wechseln. Aufgrund der Gebührenfreiheit auf eBay Kleinanzeigen habe ich mich dafür entschieden, den Artikel dort einzustellen. Wenige Stunden später meldete sich auch schon der erste Verkäufer und fragte ob eine Zahlung via PayPal möglich sei. „Na klar, warum denn auch nicht? Super sicher für beide, da kann doch nichts passieren.“ dachte ich.

Der Käufer überwies prompt auf mein PayPal-Konto und ich schickte quasi als Antwort den Gutschein-Code der iTunes Karte via Kleinanzeigen-Nachricht. Die Auktion war also abgeschlossen, der Käufer hatte die Ware und ich das Geld. Doch da hatte ich die Rechnung ohne den Käufer gemacht, denn dieser meldete kurze Zeit später einen unberechtigten Kontozugriff.

Guten Tag Noel Schäfer!

In Verbindung mit der folgenden Transaktion wurde kürzlich eine Beschwerde
aufgrund eines unberechtigten PayPal-Kontozugriffs eingereicht:

Name des Käufers: XXX
E-Mail des Käufers: XXXXXX
Transaktionscode des Käufers: 3CXXXXXXXXX4W

Transaktionsdatum: 25. Jan 2017
Transaktionsbetrag: 25,00 EUR
Ihr Transaktionscode: 8XXXXXXXX
Bearbeitungsnummer: PP-XXXXXXX-766

Damit wir unsere Untersuchung abschließen können, müssen Sie innerhalb der
nächsten sieben Tage Zusatzinformationen zur Verfügung stellen. Loggen Sie
sich in Ihr PayPal-Konto ein, und rufen Sie die Seite „Konfliktlösungen“
auf, um die Details dieses Falls anzuzeigen. Dort haben Sie die
Möglichkeit, alle Angaben zu diesem Fall einzugeben, die PayPal bei der
Untersuchung von Nutzen sein könnten.

Danke für Ihre Unterstützung.

Herzliche Grüße
Ihr PayPal-Team

Käufer meldet einen „Unberechtigter Kontozugriff“

Ich glaube nicht an Zufälle aber das kam mir dann doch sehr komisch vor. Aber na gut dachte ich und lieferte PayPal die geforderten Informationen sowie Screenshots vom Chatverlauf respektive der „Übergabe“ des Gutscheincodes inklusive eines kurzen Statements zur Kaufabwicklung. Der Fall wurde kurze Zeit später „geprüft“ und zu Gunsten des Käufers mit der bereits genannten Begründung „Unberechtigter Kontozugriff“ geschlossen.

Das Geld war also futsch und der iTunes Gutschein wertlos, da dieser natürlich schon eingelöst wurde. Ich habe daraufhin Apple (ohne Erfolg) kontaktiert und über den Betrug informiert. Ebenfalls habe ich mich telefonisch an PayPal gewandt und nach einem umfangreichen und sehr aufschlussreichen Gespräch mit einem freundlichen Mitarbeiter mein Geld aus Kulanz zurückerhalten.

Sicherheits-Tipps vom PayPal-Kundenservice

Der Tipp von PayPal: Niemals aber auch wirklich unter gar keinen Umständen an fremde Personen etwas mit der „Freunde“-Funktion überweisen. Außerdem beachten, dass immaterielle Güter (Gutscheincodes, Spielcodes etc. pp.) vom Käuferschutz nicht (!) abgedeckt sind. Wichtig ist immer, dass der Versand lückenlos dokumentiert ist und somit nachverfolgt werden kann. In meinem Fall hätte ich den Code also ausdrucken und z.B. per Einschreiben versenden müssen.

Auch wenn ich mein Geld von PayPal nach längerem hin und her zurückerhalten habe, bin ich extrem verärgert wie einfach es scheinbar ist, Verkäufer mit dem Kauf von Gutscheincodes über den Tisch zu ziehen. Und auch wenn ich keine eindeutigen Beweise für einen Betrug habe und es meine Schuld ist, über PayPal einen solchen Gutscheincode verkauft zu haben, glaube ich in diesem Fall nicht an Zufälle sondern an einen Betrug!

In diesem Sinne mein Rat an euch: Achtet vermehrt beim Verkauf von immateriellen Gütern darauf, dass euer gegenüber es gut mit euch meint und auch wirklich der ist, der er vorgibt zu sein. Am besten nur von autorisierten Resellern einkaufen bzw. über seriöse Portale an direkte (und echte!) Menschen verkaufen.

Weitere Infos zum Käufer- und Verkäuferschutz bei PayPal: www.paypal.com/webapps/mpp/paypal-safety-and-security

Foto: © PayPal.com

Noel Schäfer

Noel Schäfer ist Autor von netzgadget.de, Unternehmer und jüngstes Mitglied im Rat der Stadt Moers. Neben dem Studium hat er sich mit der Digitalagentur TELEPANO und virtuellen 360°-Rundgängen selbstständig gemacht. Er ist außerdem als Host regelmäßig im VUCA-Podcast zu hören und organisiert TEDxMoers.

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